Betriebsratsvorsitzender ist weiterzubeschäftigen

Appl unterliegt erneut vor dem Arbeitsgericht

30.06.2017

Das Arbeitsgericht Augsburg hat mit Urteil vom 27. Juni 2017 für Recht erkannt, dass der Betriebsratsvorsitzende und Kläger von m.appl (Firmengruppe Appl in Wemding) zu unveränderten Bedingungen des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvertrages über den 7. März 2017 hinaus als Buchbinder zu beschäftigen ist.

Der Betriebsratsvorsitzende und gelernte Buchbinder, der seit nahezu 29 Jahren in der Firmengruppe Appl beschäftigt ist, wurde mit mündlicher Erklärung und schriftlicher Bestätigung vom 7./8. März 2017 von der Erbringung seiner Arbeitsleitung von der Arbeit freigestellt. Gründe der Geschäftsführung waren Hausfriedensbruch und der Verdacht der Störung des Betriebsfriedens.

 

Schallende Ohrfeige für Arbeitgeber

Während des Gerichtstermins am 27. Juni fand das Gericht deutliche Worte an die Adresse der Arbeitgeberseite bzw. dessen Rechtsanwalt, da sich die Geschäftsführung für den Termin entschuldigen ließ. „Was hier abgeht, ist nicht üblich“, so der Vorsitzende Richter. Das alles ist so nicht nachvollziehbar. Diese Vorgänge sind der Größe des Unternehmens und der Tradition nicht angemessen, so das Gericht weiter in seinen Ausführungen.

Die einseitige Freistellung des Mitarbeiters ist so nicht üblich und daher unwirksam. Die Vorwürfe der Arbeitgeberseite waren völlig unsubstanziiert bzw. die Geschäftsführung konnte keinerlei Beweise und Zeugen für die gemachten Vorwürfe benennen, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Nerlinger aus Augsburg, der den Kollegen vertreten hat.

Bereits im Juni 2016 versuchte die Geschäftsführung den Mitarbeiter und Betriebsratsvorsitzenden loszuwerden. Zuerst die fristlose Kündigung, dann erfolgte per gerichtlicher Vergleich die Rücknahme der Kündigung und schließlich wurde der Kollege ab 11. Juli 2016 von der Arbeit freigestellt. Mit Urteil vom 17. Januar 2017 bestätigte das Arbeitsgericht, dass der Kläger zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigten ist.

Diese zwei Versuche der Geschäftsführung (innerhalb eines Jahres) sind ganz offensichtlich so zu werten, dass hier ein langjähriger Mitarbeiter und ein engagierter Betriebsvorsitzender „entsorgt werden soll“, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber. Wie sonst ist es anders zu erklären, dass eine Geschäftsführung sich eines Mitarbeiters und engagierten Betriebsrats entledigen will, der seit fast 29 Jahren für das Unternehmen arbeitet und noch nie hinsichtlich seiner Arbeitsleistung eine Abmahnung erhalten hat. Nach unserer Auffassung hat Herr Appl und die Geschäftsführung ganz offensichtlich ein völlig gestörtes Verhältnis zu Betriebsräten, die ihre Kolleginnen und Kollegen ernsthaft vertreten und nicht Erfüllungsgehilfe ihres Arbeitgebers sein wollen, so Rudi Kleiber weiter.

 

Rudi Kleiber, ver.di Augsburg, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie (FB 8), Am Katzenstadel 34, 86152 Augsburg