Deutlich mehr Geld – Mindestbetrag durchgesetzt – Azubis profitieren besonders– Inflationsausgleichsprämie für alle
Am 21. Juli konnte nach etwa fünf Stunden zähem Ringen ein Verhandlungsergebnis für die Thüga-TG erreicht werden. Mit dem Ergebnis kommt schnell mehr Geld bei den Beschäftigten an. Niedrigere Einkommen werden besonders gestärkt.
Hier das Verhandlungsergebnis im Details:
- Die Tabellenvergütungen werden ab dem 1. Juli 2023 um 6,1 %, mindestens 200 Euro, angehoben. Dynamisierte Zulagen und Überleitungskomponenten werden um 6,1 % angehoben. Die Anpassung der Tabellenvergütungen erfolgt rückwirkend zum 1. Juli 2023 mit der Entgeltabrechnung im September 2023. (Wenn 6,1% Erhöhung weniger als 200 € Erhöhung ergeben würden, wird die Tabellenvergütung um 200€ erhöht.)
- Ab dem 1. September 2024 erfolgt eine weitere lineare Anhebung der Tabellenvergütungen um 4,4 %.
- Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Juli 2023 auf folgende Werte: 1. Jahr 1.250 Euro, 2. Jahr 1.325 Euro, 3. Jahr 1.440 Euro, 4. Jahr 1.500 Euro (Alle Vergütungen steigen damit um mindestens 220 €. Die unteren noch stärker)
- Für alle Beschäftigten, die unten den Rahmentarifvertrag fallen und am 1. Oktober 2023 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, wird mit der Entgeltabrechnung für Oktober 2023 eine Inflationsausgleichsprämie gewährt. Sie beträgt für Arbeitnehmer 3.000 Euro, für Auszubildende 1.800 Euro. Es erfolgt keine Kürzung bei Teilzeitbeschäftigten und ruhenden Arbeitsverhältnissen. Ausgesteuerte erhalten keine Inflationsausgleichsprämie.
(Auch wer derzeit nicht im aktiv im Betrieb ist (Elternzeit, Freistellungsphase Altersteilzeit etc.) bekommt die volle Zahlung. Ausgesteuerten Beschäftigten würde die Zahlung nicht helfen, weil sie mit den Sozialleistungen verrechnet würde. Gemeinsamens Verständnis der Tarifparteien ist: In den Betrieben, in denen bereits betriebliche Inflationsausgleichszahlungen geflossen sind, findet keine Verrechnung mit dem Tarifergebnis stattfindet. Es werden trotzdem immer 3000€/1800€ zur Auszahlung kommen. Evtl. überschießende Beträge müssen allerdings versteuert werden.) - Die Gesamtlaufzeit beträgt 23 Monate bis zum 31. Mai 2025.
- Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 9. August 2023, 12:00 Uhr, vereinbart. (Bis dahin müssen die Tarifparteien endgültig erklären, ob sie das Ergebnis annehmen)
Eine Exklusivleistung für ver.di-Mitglieder wurde von den Arbeitgebern bis zum Schluss strikt abgelehnt. Damit schnell mehr Geld in den Portemonnaies landet, haben wir für diese Vergütungsrunde darauf verzichtet.
Martin Marcinek
ver.di Landesbezirk Bayern, LFG Energiewirtschaft
Neumarkter Straße 22, 81673 München