Beratungs- und Prozesskostenhilfe gilt auch zukünftig
Die Bundesländer hatten zunächst den Beschluss des Bundestages am 7. Juni 2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um eine Entlastung der Justizhaushalte der Länder zu erreichen.
Deshalb musste der öffentliche Druck in den letzten Wochen nochmals erhöht werden. Dies ist uns gemeinsam mit dem DGB und vielen anderen Verbündeten u.a. mit einer Online-Petition, Unterschriftenaktionen sowie mit Briefen an Politiker/innen gelungen. Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe erleichtert Einkommensschwachen auch zukünftig den Gang vor die Gerichte.