ver.di in den sozialen Netzwerken:
Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Durchsetzung eigener Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche, Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern keine Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist.
>>> Schadensbeispiele, sortiert nach Tätigkeitsbereichen